Die psychotherapeutische Behandlung ist freiwillig. PsychotherapeutInnen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. In einem Erstgespräch lernen sich der Klient und die
PsychotherapeutInnen kennen und schauen wie die vertrauensvolle Zusammenarbeit stattfinden kann. Je nach Bedarf können dann weitere Therapiestunden vereinbart werden – in der
Regel ein Termin wöchentlich oder 2wöchentlich.