Eva Mittermayr | Personzentrierte Psychotherapie
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Es wird immer gleich ein wenig anders, wenn man es ausspricht ….

(Hermann Hesse)

Verschwiegenheitspflicht …

Rahmenbedingungen in der Psychotherapie

Die psychotherapeutische Behandlung ist freiwillig. PsychotherapeutInnen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. In einem Erstgespräch lernen sich der Klient und die

PsychotherapeutInnen kennen und schauen wie die vertrauensvolle Zusammenarbeit stattfinden kann. Je nach Bedarf können dann weitere Therapiestunden vereinbart werden – in der

Regel ein Termin wöchentlich oder 2wöchentlich.

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