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Foto © Susanne Mliner

Rahmenbedingungen in der Psychotherapie

Verschwiegenheitspflicht …

Die psychotherapeutische Behandlung ist freiwillig. PsychotherapeutInnen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. In einem Erstgespräch lernen sich der Klient und die PsychotherapeutInnen kennen und schauen wie die vertrauensvolle Zusammenarbeit stattfinden kann. Je nach Bedarf können dann weitere Therapiestunden vereinbart werden – in der Regel ein Termin wöchentlich oder alle zwei Wochen.